Steuer auf 'überschüssige' Meter in der Ukraine: Wie viel man im Jahr 2025 zahlen muss.

Steuer auf 'überschüssige' Meter in der Ukraine: Wie viel man im Jahr 2025 zahlen muss
Steuer auf 'überschüssige' Meter in der Ukraine: Wie viel man im Jahr 2025 zahlen muss

Laut Informationen des Staatlichen Steuerdienstes der Ukraine werden ab 2025 neue Besteuerungsregeln für Immobilienbesitzer in der Ukraine eingeführt. Es gelten die Standardbesteuerungsnormen: Wohnungen bis 60 m², Häuser bis 120 m² und die Gesamtfläche des Wohnraums bis 180 m² unterliegen nicht der Besteuerung. Für jeden zusätzlichen Quadratmeter sind die Eigentümer jedoch verpflichtet, eine Steuer zu zahlen.

Der Steuersatz wird maximal 1,5 % des Mindestlohns für jeden zusätzlichen m² betragen. In der ersten Hälfte des Jahres 2025 wird der Mindestlohn 7100 UAH betragen, und ab Juli wird er auf 8000 UAH steigen.

Daher kann der maximale Steuersatz für übermäßigen Raum in der ersten Jahreshälfte 106,5 UAH pro m² und in der zweiten Jahreshälfte 120 UAH pro m² betragen, wenn die örtlichen Behörden eine entsprechende Entscheidung treffen.

Besitzer großer Objekte müssen zusätzliche finanzielle Belastungen tragen: Für Wohnungen über 300 m² oder Häuser über 500 m² ist jährlich eine separate Zahlung von 25.000 UAH erforderlich.

Es wird auch Änderungen im Bereich des Verkaufs von Immobilien geben. Beim Verkauf von Wohnraum muss eine Steuer auf persönliche Einkommen (PIT) von 5 %, eine Militärabgabe von 5 % anstelle der aktuellen 1,5 % sowie 1 % an den Rentenfonds gezahlt werden. Wenn der Eigentümer die Immobilie weniger als drei Jahre besitzt, sind die Steuern obligatorisch. Wenn der Eigentümer jedoch die Immobilie mehr als drei Jahre besitzt und der Verkauf im Kalenderjahr zum ersten Mal erfolgt, wird die PIT nicht erhoben.

Steuerbefreiungen bleiben für Objekte bestehen, deren Fläche die festgelegten Normen nicht überschreitet, sowie für Immobilien in vorübergehend besetzten oder zerstörten Gebieten, und auch für bestimmte Kategorien von Bürgern, die besonderen Schutz benötigen - Waisenkinder, Menschen mit Behinderungen und Familienhäuser.

Die Mitteilung über die Steuererhebung muss bis zum 1. Juli 2025 den Eigentümern zugehen. Danach muss die Steuer innerhalb von 60 Tagen gezahlt werden. Für verspätete Zahlungen sind Bußgelder vorgesehen: 10 % der Schuld bei einer Verzögerung von bis zu 30 Tagen und 20 % bei größerer Verzögerung.

Angesichts des Anstiegs des Mindestlohns und der Militärabgabe werden Immobilienbesitzer im Jahr 2025 mit höheren Steuerlasten konfrontiert. Experten raten, Ausgaben im Voraus zu planen und zu prüfen, welche Ermäßigungen auf ihre Immobilien anwendbar sein könnten.

Wir erinnern auch daran, dass Eigentümer zerstörter Wohnungen von den Dienstleistungen befreit werden können.


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